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   VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04   

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VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04 (https://dejure.org/2005,65077)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.06.2005 - 12 A 3933/04 (https://dejure.org/2005,65077)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 12 A 3933/04 (https://dejure.org/2005,65077)
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Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93

    Rüge einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungshoheit bei Verstoß gegen einen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
    Dementsprechend kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss v. 22.06.1993 - 4 B 45/93 -, juris-Ausdruck Rz. 4) von einer eigenen hinreichend bestimmten Planung einer Gemeinde in aller Regel dann keine Rede sein, wenn eine Außenbereichsfläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt wird.

    Denn die planerische Aussage, die sich aus einer solchen Darstellung ergibt, geht nicht über den Regelungsgehalt des § 35 Abs. 2 BauGB hinaus (s. BVerwG, Beschluss v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 4).

    Es erscheint zwar grundsätzlich denkbar, dass ein staatliches Planungskonzept durch gemeindliche Maßnahmen als kommunale Angelegenheit weiterentwickelt werden kann (s. BVerwG, Beschluss v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 4).

    Darüber hinaus handelt es sich bei den von der Klägerin im Erläuterungsbericht aufgeführten "geplanten" Maßnahmen wie Ausweisung von Altholzbeständen, Dezimierung des Wildbestandes und Extensivierung der Forstwirtschaft um staatliche Aufgaben nach forst- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen, die nicht der kommunalen Planungshoheit zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 8).

    Sie betreffen auch nur einen Bereich, der sich am äußerst östlichen Rand des Stadtgebiets befindet und wegen seiner großen Entfernung zu bebaubaren Flächen keinen Bezug zur städtebaulichen Planung der Klägerin aufweist (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 4 am Ende).

    Soweit sich die Klägerin weiter auf von ihr beabsichtigte Pflegemaßnahmen im Bannwald bezieht, handelt es sich insoweit um keine kommunale, sondern um eine staatliche Aufgabe auf dem Gebiet des Forst- und Naturschutzrechts (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 8).

    Bei der Ausweisung von Bannwald, der Aufhebung einer Bannwalderklärung sowie bei der Erteilung einer Rodungsgenehmigung handelt es sich um staatliche Aufgaben in Ausführung des Hessischen Forstgesetzes (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 8).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
    Gemeinden können auch unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht die Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - 9 VR 6.03 -, juris-Ausdruck Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris-Ausdruck Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001 - 4 A 12/99 -, NuR 2002, 340; Urteil v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwG 100, 388, 391).

    Die Vorhabensträgerin und die Planfeststellungsbehörde sind verpflichtet und berechtigt, bei der Planung einer Verkehrseinrichtung auf andere Planungen Rücksicht zu nehmen, soweit diese hinreichend konkretisiert sind (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris Ausdruck S. 2).

    Die Kommunen können sich nicht gegenüber einem anderen Planungsträger zu einem gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen (BVerwG, Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris-Ausdruck Rz. 17).

    Die kommunale Planungshoheit verschafft - wie bereits oben unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt - den Gemeinden und Kreisen keine mit Art. 14 GG vergleichbare Rechtsposition und sie können unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht eine Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf die Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - a.a.O., Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002, a.a.O., Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001, a.a.O., Rz. 30).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
    Insgesamt trägt bei einer derart abgestuften Planung der Vorhabensträger das Risiko, dass er auf einer Stufe das ihm eröffnete "Eingriffspotenzial" verbraucht mit der Folge, dass weitere, aus seiner Sicht unter Umständen sogar vorrangige Projekte nicht mehr zugelassen werden können (siehe ferner zur Anwendung der Grundsätze der Abschnittsbildung insbesondere auch auf die FFH-Verträglichkeitsprüfung: Hess. VGH, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05 -, Parallelverfahren des BUND zum vorliegenden Verfahren - ein Abdruck dieser Entscheidung ist der hiesigen Entscheidung beigefügt).

    Sie sind im Übrigen rechtmäßig angeordnet (vgl. auch hierzu sowie zu den Fragen der Dimensionierung und Standortalternativen: Senatsurteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05).

    Hierzu kann auf die Ausführungen des Senats im Parallelverfahren 12 A 8/05 Bezug genommen werden.

    Auch insoweit wird auf das Senatsurteil vom 28. Juni 2005 in dem Verfahren 12 A 8/05 verwiesen.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Bau oder Ausbau von Verkehrsflughäfen "gemeinnützig" ist, weil sie dem Bedarf des allgemeinen Verkehrs im Sinne des § 6 Abs. 3 LuftVG und des § 38 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO dienen (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005 - 4 C 18/03 -, juris-Ausdruck Rz 26; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375; Urteil v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110, 119 f.).

    Ein Flughafenausbau kann namentlich durch ein im gestiegenen Luftverkehrsaufkommen zum Ausdruck gelangendes Verkehrsbedürfnis gerechtfertigt sein (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005, a.a.O., Rz. 26 und 27; Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 120; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375).

    Der von der Beigeladenen betriebene Flughafen Frankfurt/Main ist durch seine luftverkehrsrechtliche Genehmigung als Verkehrsflughafen festgelegt und steht der Zivilluftfahrt zur Verfügung (BVerwG, Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 119).

    An der Gemeinnützigkeit des Baus der Wartungshalle ändert sich nichts dadurch, dass die Betreiberin des Flughafens, die Beigeladene, eine Gesellschaft des Privatrechts ist (siehe BVerwG, Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 119).

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
    Die Planrechtfertigung erfordert eine Prüfung, ob ein Vorhaben mit den Zielen des anzuwendenden Fachgesetzes übereinstimmt, so dass die Zulassung des Projekts im Gemeinwohlinteresse erforderlich erscheint (BVerwG, Urteil v. 11.07.2001, 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364, 375) und deshalb insbesondere Eingriffe in Rechtspositionen Dritter wie etwa das Grundeigentum oder die Planungshoheit von Kommunen zu legitimieren vermag.

    Die von ihm verfolgten Allgemeinwohlgründe sind aber der Bestimmung der öffentlichen Aufgabe zu entnehmen, die zum Beispiel in der Enteignungsregelung des § 28 Abs. 1 LuftVG Ausdruck gefunden hat (BVerwG, Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375).

    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Bau oder Ausbau von Verkehrsflughäfen "gemeinnützig" ist, weil sie dem Bedarf des allgemeinen Verkehrs im Sinne des § 6 Abs. 3 LuftVG und des § 38 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO dienen (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005 - 4 C 18/03 -, juris-Ausdruck Rz 26; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375; Urteil v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110, 119 f.).

    Ein Flughafenausbau kann namentlich durch ein im gestiegenen Luftverkehrsaufkommen zum Ausdruck gelangendes Verkehrsbedürfnis gerechtfertigt sein (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005, a.a.O., Rz. 26 und 27; Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 120; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375).

  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
    Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist nämlich gerade eine umfassende und abschließende Regelung bezweckt (siehe Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 75 VwVfG Rdnr. 7; zur Ersetzung einer forstrechtlichen Genehmigung nach § 11 Abs. 1 HForstG 1978 siehe auch BVerwG, Beschluss v. 15.09.1995 - 11 VR 16.95 -, NuR 1996, 143, 144).

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist diese Vorschrift dahin auszulegen, dass sie die Behörde ermächtigt, im Einzelfall auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu verzichten (BVerwG, Beschluss v. 15.09.1995 - 11 VR 16.95 -, NuR 1996, 143, 144 zu § 1 RoV).

    Unabhängig davon findet eine inzidente rechtliche Überprüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens in einer Entscheidung zu einem Planfeststellungsbeschluss nicht statt (BVerwG, Beschluss v. 15.09.1995, a.a.O., S. 144).

  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04

    Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
    Dieser Plan ist zwar durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2004 (4 N 406/04) für nichtig erklärt worden.

    Vielmehr wird durch die Genehmigung lediglich die Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde zu einem bereits aufgestellten Raumordnungsplan erteilt und ein Raumordnungsplan kann in Hessen gegebenenfalls auch ohne Genehmigung der Landesregierung in Kraft treten (§ 11 Abs. 2 HLPG, siehe auch Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 -).

    Dieses Verständnis ergibt sich auch daraus, dass nach dem Hessischen Landesrecht die Landesregierung den Regionalplan inhaltlich nicht verändern darf, sondern darauf beschränkt ist, ihn zu genehmigen oder den Plan an die Regionalversammlung zurückzugeben (siehe § 11 Abs. 1, 2 und 4 HLPG; Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 - S. 22 Beschlussabdruck).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
    Gemeinden können auch unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht die Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - 9 VR 6.03 -, juris-Ausdruck Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris-Ausdruck Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001 - 4 A 12/99 -, NuR 2002, 340; Urteil v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwG 100, 388, 391).

    Bei der Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Klage einer kommunalen Gebietskörperschaft hin haben Einwände, die sich auf Verstöße gegen natur- und umweltschutzrechtliche Vorschriften beziehen, außer Betracht zu bleiben (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003, a.a.O.).

    Die kommunale Planungshoheit verschafft - wie bereits oben unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt - den Gemeinden und Kreisen keine mit Art. 14 GG vergleichbare Rechtsposition und sie können unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht eine Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf die Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - a.a.O., Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002, a.a.O., Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001, a.a.O., Rz. 30).

  • VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3634/04

    Eilanträge gegen Abweichungszulassung zum Bau der A 380-Werft zurückgewiesen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass durch raumordnungsrechtliche Festlegungen wie etwa die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel der Raumordnung der Klägerin allgemein die Möglichkeit genommen wird, rechtswirksam in Widerspruch zu dieser raumordnungsrechtlichen Festlegung zu planen (so aber offenbar Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005 - 4 Q 3634/04 S. 14 f. Beschlussabdruck zur Klagebefugnis gegen eine raumordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung).

    Zur Begründung dieser Entscheidung hat sich die Planfeststellungsbehörde die Abweichungsentscheidung der Regionalversammlung vom 5. November 2004 zu eigen gemacht (s. S. 382 PFB; so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., Beschlussabdruck S. 18) und festgestellt, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung dem Vorhaben keine Belange entgegenstehen (S. 380 ff. Planfeststellungsbeschluss).

    Die Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG getroffen werden (so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., S. 17).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 Q 7/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3933/04
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die von ihnen in diesem Verfahren und im Eilverfahren 12 Q 7/05 eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen und den Inhalt der zum Verfahren beigezogenen Behördenakten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (93 Ordner) sowie des Regierungspräsidiums Darmstadt (7 Hefter) Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Die Klägerin hat dort die mit "B 42" und "B 44" bezeichneten Gebiete im Vorhabensbereich als naturnahe Bereiche aufgenommenen (siehe Anlage 17 zum Antragsschriftsatz im Verfahren 12 Q 7/05, Gerichtsakte 12 Q 7/05 Bl. 420 bis 431, insbesondere Bl. 424 bis 427) und als für diese Gebiete zu treffende Maßnahmen die Ausweisung von Altholzbeständen, die Dezimierung des Wildbestandes und die Extensivierung der Forstwirtschaft angegeben.

    Nach der Aussage im Erläuterungsbericht der Klägerin (Bl. 425 Gerichtsakte des Eilverfahrens 12 Q 7/05) sind die Gebiete B 42 und B 44 nicht in der Waldbiotopkartierung der Stadt enthalten.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 11.07.1991 - 4 B 120.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 A 11.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Vermeidungsgebot; Eingriff; Natur und

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

  • BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde -

  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88

    Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und

  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 7 D 35/03

    Bebauungsplan: Sicherung durch Veränderungssperre

  • VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 3272/01

    Normenkontrolle eines Regionalplans: Passivlegitimation des Landes; keine

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01

    Straßenplanung: Verbindung zu anderen Straßenbauvorhaben - Planungsbeginn -

  • VGH Hessen, 25.11.2004 - 12 A 1496/04

    Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung im Rahmen eines Austauschvertrages;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Baugenehmigung zur

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 991/96

    Änderungsgenehmigung für ehemaligen Militärflugplatz als Verkehrsflughafen

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